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   LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 40/03   

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https://dejure.org/2004,22526
LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 40/03 (https://dejure.org/2004,22526)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.07.2004 - L 12 KA 40/03 (https://dejure.org/2004,22526)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - L 12 KA 40/03 (https://dejure.org/2004,22526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung eines psychologischen Psychotherapeuten zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Notwendigkeit der Teilnahme an der Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in einem bestimmten Zeitraum; Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 40/03
    Mit 75 Behandlungsstunden in diesem Zeitraum habe sie den vom Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 8. November 2000 (Az.: B 6 KA 52/00 R) für erforderlich gehaltenen Mindestumfang nicht erreicht.

    Der Senat kann es dahingestellt lassen, ob es 25 Stunden oder 75 Stunden waren, denn auch mit 75 Stunden fehlt es an einer relevanten Teilnahme an der Versorgung der Versicherten der GKV im Sinne von § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (grundlegend: SozR 3-2500 § 95 Nr. 25) liegt eine relevante Teilnahme im Sinne dieser Bestimmung nur dann vor, wenn im Zeitfenster innerhalb eines halben bis eines ganzen Jahres wenigstens 250 Behandlungsstunden zurückgelegt wurden.

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der bedarfsabhängigen Zulassung sieht § 95 Abs. 10 SGB V nur für die Psychotherapeuten vor, die bereits vor In-Kraft-Treten des Gesetzes in eigener Praxis im nennenswerten Umfang an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der GKV beteiligt waren und daraus ihren Lebensunterhalt überwiegend oder zumindest gleichwertig neben einem anderen Einkommen bestritten haben, und für die es eine unzumutbare Härte wäre, wollte man sie auf eine Zulassung in einem anderen (nicht gesperrten) Zulassungsbezirk verweisen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S.111 unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9212 S.40 und BVerfG a.a.O.).

    Nur für den Fall der Neugründung einer Praxis kurz vor Ende des Zeitfensters lässt das BSG eine Behandlungstätigkeit von unter 250 Stunden unter bestimmten Umständen als ausreichend gelten (SozR 3-2500 § 95 Nr. 25, S.127).

  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 376/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 40/03
    An dem von Klägerseite zitierten Beschluss des Senats vom 20.12.2000 (Az.: L 12 B 376/99 KA ER = MZS 2001, 612) kann im Hinblick auf den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich herausgearbeiteten reinen Bestandsschutzcharakter des § 95 Abs. 10 SGB V nicht festgehalten werden.
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